Kleiner "Atomkrieg"

Österreich kann den geplanten Bau eines Zwischenlagers in Temelin verhindern

Laut einer Meldung der Kronen Zeitung vom 8.Oktober 2006 könnte Österreich dem geplanten Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Atom-Brennstäbe erhebliche Stolpersteine in den Weg legen.

Es geht um läppische 56 Quadratmeter Grund. Doch dieses kleine Fleckchen Erde könnte den Betreibern des AKW Temelin noch einiges Kopfzerbrechen bereiten. Denn der Besitzer, gebürtiger Tscheche, jetzt Österreicher, genießt Parteienstellung beim Bau eines neben den Todesreaktoren geplanten Zwischenlagers für ausgebrannte Atomstäbe.

Temelin

Josef Vesely war einer von Zehntausenden Tschechen, die 1968 nach Österreich geflüchtet sind. Während er sich hier eine Existenz als Ziviltechniker aufbaute und die österreichische Staatsbürgerschaft erlangte, wurde er in der Heimat wegen "Verlassens der Republik" verurteilt. Mit diesem Schuldspruch verfiel auch sein gesamter Besitz. Ein Urteil, das nach Auflösung der CSSR für ungültig erklärt wurde. Eine wichtige Entscheidung, denn der Besitz der Familie war nicht unbeträchtlich: 26 Hektar Grund.
Auf einem Teil davon steht heute das AKW. Josef Vesely versuchte mehrfach eine Entschädigung zu bekommen, doch bisher vergebens.

Jetzt wurde sein in Tschechien verbliebener Bruder Jan vom "Katastralamt für den südböhmischen Landkreis" informiert, dass er beim Bau eines Zwischenlagers neben den Todesreaktoren Parteistellung genießen würde. Ebensolches gilt auch für Josef Vesely.

Die Familie, so die Behörde, wäre noch im Besitz von 56 Quadratmeter Grund, der sich genau dort befindet, wo die Lagerstätte für ausgebrannte Reaktorstäbe errichtet werden soll. Was überrascht, denn als das AKW gebaut wurde, hat die Betreiberfirma den umliegenden Grund aufgekauft. Das kleine Fleckchen Erde, knapp außerhalb des AKW gelegen, dürfte übersehen worden sein.

Josef Vesely informierte seinen Wiener Anwalt Hans-Otto Schmidt. Für ihn ist der Fall als Vorsitzender von Eurosolar Österreich, das sich für die Verwendung erneuerbarer Energie einsetzt, eine Herzensangelegenheit.
Dr. Schmidt setze sich mit Radko Pavlovec, dem Anti-Atom-Beauftragten des Landes Oberösterreich und dem tschechischen Anwalt Frantisek Korbei in Verbindung. Korbei verfasste eine geharnischte Beschwerde, in der er sich aus verschiedenen Gründen entschieden gegen die Errichtung des Atom-Lagers aussprach.
Zuständig für die Entscheidung ist an und für sich das örtliche Bauamt. Doch Anwalt Korbei hat beantragt, den heiklen Fall einem Gericht zu übertragen. Nur so könnten die Rechte seines Mandanten gewahrt bleiben.

Verfahren kann lange dauern
Für das AKW Temelin kann der Fall zum heiklen Problem werden. Den Grund - und sei er noch so klein - einfach zu enteignen, ist unmöglich. CEZ, die Betreibergesellschaft für das AKW, ist nicht mehr im Staatsbesitz, sondern inzwischen eine Aktiengesellschaft. Und ein Gerichtsverfahren könnte den Bau eines Atom-Zwischenlagers zumindest auf Jahre hinaus verzögern. . . . .