Hände weg von der Sonne
13.03.2014

PVA startet Sonnenstrompetition - das ursprüngliche Ziel von 10.000 Unterschriften wurde weit übertroffen.
Bald 29.000 Unterschriften - 30.000 sollten möglich sein.

Laut einem Erlass des BMF vom 24. Februar 2014 soll der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Sonnenstrom mit einer Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) belegt werden, sobald der selbst genutzte Sonnenstrom den Wert von 5000 kWh überschreitet.

Diese Steuer nennt sich "Elektrizitätsabgabe" - hier ein Auszug aus dem Erlass des BMF.

Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom ist bis 5.000 kWh pro Jahr steuerfrei. Bei Überschreiten dieser Freigrenze unterliegt der gesamte selbst erzeugte und (privat und/oder erwerbswirtschaftlich) verbrauchte Strom - genauso wie beim Zukauf aus dem öffentlichen Netz - mit 0,015 Euro je kWh der Elektrizitätsabgabe.
Schuldner der Elektrizitätsabgabe für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ist der Überschusseinspeiser (Anlagenbetreiber). Die Elektrizitätsabgabe ist monatsweise selbst zu berechnen und bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates an das Finanzamt zu entrichten.

Deshalb
Unterzeichnen Sie die Sonnenstrom-Petition der PVA:    »

Zugegeben:

diese Steuer wird den "kleinen Häuselbauer" nicht so leicht treffen, auch Villenbesitzer können sich noch relativ sicher fühlen.
5000 kWh Photovoltaikstrom im Haushalt zu verbrauchen ist nicht leicht möglich. Aber das Prinzip ist ein Wahnsinn - zuerst Photovoltaik fördern und dann besteuern.
Wo steht geschrieben, dass diese willkürliche Grenze nicht deutlich nach unten revidiert wird und nicht, wie jetzt nur kleine Gewerbebetriebe sondern alle Photovoltaikanlagen-Besitzer trifft.

Die Parole "Photovoltaikstrom nach Möglichkeit selbst zu verbrauchen" wird durch die Absicht des BMF völlig konterkariert. Auch für den Einsatz einer intelligenten Verbrauchssteuerung und den Aufbau von sog. "smart grids" ist diese Steuer völlig kontraproduktiv.
Das BMF sollte vorerst einmal sagen wieviele Mio.Euro es durch diese Steuer einzunehmen gedenkt und auch wie hoch der entsprechende Verwaltungsaufwand sein wird.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es im Ministerium noch immer zu viele Beamte gibt, wenn doch nicht, dann sind diese eben am falschen Platz eingesetzt.
Die letzte Möglichkeit ist nur "Die Republik ist völlig abgesandelt" und der Finanzminister benötigt jeden Cent - gleichgültig woher er kommt.

Ich kann nicht glauben, dass die Energiewirtschaft hinter diesem Vorhaben steckt - sie hat ja vorerst nichts davon.
Allerdings über den Umweg, dass die Amortisation der Photovoltaikanlagen erschwert wird und die EVU`s doch wieder vermehrt Strom verkaufen können, dann hätten auch sie wieder einen Vorteil.

siehe auch:
ÖVP lenkt ein, SPÖ Staatssekretärin bremst    »

sowie:
Leitl: keine überschießende Besteuerung sauberer Stromerzeugung    »

Die Wirtschaftskammer scheint sich also mit der neuen Grenze abgefunden zu haben.
Aber die grundsätzliche Frage warum überhaupt Sonnenstrom besteuert werden soll ist dadurch nicht beantwortet. Wo liegt der Unterschied zu den Tomaten aus dem eigenen Gemüsegarten?