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EU-Kommission genehmigt Ökostromgesetz 2012
09.02.2012

Mit dem positiven Ergebnis der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission kann nun per 1. Juli 2012 der zweite Teil des Ökostromgesetzes in Kraft treten.

Dieser 2.Teil enthält die Aufstockung der jährlichen Mittel von 21 auf 50 Millionen Euro. Damit ist sichergestellt, dass auch heuer in Niederösterreich Mittel für 200 größere Photovoltaik-Projekte und 50 Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Der Ökostrom-Ausbau wird 2012 sauberen Strom für weitere 70.000 Haushalte liefern.

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Die EU-Kommission hatte im März 2011 die ursprünglich von Österreich geplante Kostenobergrenze für energieintensive Industriebetriebe beim grünen Strom gekippt. Daraufhin musste sich der Gesetzgeber eine Alternative zum sogenannten Industriedeckel überlegen. Die mit der 2008 vorgesehenen Ausnahme für energieintensive Verbraucher verknüpfte Beihilfe wurde 2009 von der EU-Kommission als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft, weil als wettbewerbsverzerrend befunden wurde.

"Die Europäische Kommission hat jetzt aber festgestellt, dass das Ökostromgesetz 2012, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu fördern, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, weil es klare Anreize für einen immer stärkeren Einsatz erneuerbarer Energieträger bietet und Sicherheitsmaßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen enthält", erklärte die EU-Kommission in Brüssel.

Die Förderung werde als Betriebsbeihilfe in Form von subventionierten Einspeisetarifen und Investitionszuschüssen gewährt, erklärte die Kommission. Zusätzlich zu den Standard-Einspeisetarifen könnten auch bestimmte Arten von Ökostromboni gewährt werden, wenn beispielsweise Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern in einer hocheffizienten Kraftwärmekopplungs-Anlage erzeugt werden. Die Kommission wolle sicherstellen, dass die Beihilfe nicht zu einer Überkompensation der Zusatzkosten durch den Ökostromverbrauch führt.

Die aktuelle Finanzierungsstruktur enthalte - anders als die vorherige - keine Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen, so die Kommission. Die Zusatzkosten für die Erzeugung von Ökostrom werden von allen Beteiligten getragen. Daher ist die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Finanzierungsmechanismus keine selektiven Vorteile für die energieintensiven Verbraucher enthält. Die mit der 2008 vorgesehenen Ausnahme für energieintensive Verbraucher verknüpfte Beihilfe wurde 2009 von der EU-Kommission als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft.

Umweltminister und Alternative zufrieden

Die Genehmigung des nationalen Förderprogrammes hat in ersten Reaktionen für allgemeinte Zufriedenheit gesorgt. Umweltminister Nikolaus Berlakovich sieht darin einen "Schub für Erneuerbare". Die IG-Windkraft wiederum gab sich "hocherfreut" und rechnet nun mit einem Ausbauboom. Die Kleinwasserkraft Österreich ortet eine deutlichen Anhebung der Mittel für Ökostrom und die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung und Tarifförderung für Kleinwasserkraftanlagen bis 2 MW.

Das Fördervolumen wird auf Basis einer Potenzialanalyse aufgeteilt, um einen optimalen Energiemix zu erreichen. Für Wind stehen daher künftig 11,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas zehn Millionen Euro, für Photovoltaik acht Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Unabhängig von diesem Topf gibt es für Kleinwasserkraft jährliche Investitionszuschüsse von 16 Millionen Euro.

"Nach jahrelangem nahezu zum Stillstand gekommenen Ausbaus kann nun wieder an die Entwicklung neuer Projekte herangegangen werden. Durch Erlassung entsprechender Ökostromtarife die einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen und durch Kontingent für jede Technik wird es für die Ökostrombranche möglich, Weiterentwicklungen umzusetzen und so die Technologieführerschaft auszubauen bzw. wieder zu erobern.