Ökostromgesetz jetzt beschlossen

Auch mit dieser Novelle wird das Ökostromgesetz nicht zu einem engagierten Gesetz
Die Änderungen zum bisherigen Gesetz

Die Ausbauziele für Biomasse, Sonne und Wind, die bisher bis 2010 erreicht werden sollten, werden mit dem Gesetz um fünf Jahre nach hinten verschoben. Von einer Verdoppelung der Ziele, wie oft fälschlich behauptet wird, ist also keine Spur. Auch die Deckelungen für die heimische, saubere Stromproduktion aus Wind, Biomasse und Sonne sind nach wie vor enthalten. Dies, obwohl wir immer tiefer in eine Energieversorgungskrise geraten, was sich nicht zuletzt in den stark steigenden Preisen für fossile Energien.

Positiv zu vermerken ist, dass es von Seiten der Regierungsparteien in den letzten Wochen vor der Beschlussfassung zu einer Öffnung in Richtung der Änderungsvorschläge der Ökostromverbände kam. Hier konnten in einem sehr konstruktiven Klima zumindest viele Unsinnigkeiten der Novelle 2006 gelöscht werden. Sie machten es den Investoren bisher unmöglich, in neue Ökostromanlagen zu investieren. Das ohnedies kleine Kontingent für Neuanlagen wurde daher ja bisher nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft.

Die bedeutendsten Veränderungen der Novelle gegenüber dem geltenden Gesetz sind:
Ziele:

Es wird ein neues Ziel von 15 Prozent Ökostrom bis zur Jahr 2015, inklusive neuer Klein- und Mittlerer Wasserkraft und Ablauge, festgelegt. Dies ist durch die veränderte Systematik nicht direkt mit den 10 Prozent bis 2010 des geltenden Gesetzes vergleichbar, bedeutet aber lediglich einen Ausbau um 2 bis 3 Prozentpunke der sonstigen Ökostromanlagen (Biomasse, Biogas, Wind, PV, Geothermie). Dieser Ausbau war ursprünglich für 2010 vorgesehen. Es wird als Ziel auch der Ausbau von 700 MW Windkraft, 700 MW Wasserkraft und 100 MW Biomasse bis 2015 verankert.

Deckel:

Das Budget für Neuanlagen wird von 17 auf 21 Mio. Euro erhöht, daraus sind aber auch die neuen Rohstoffzuschläge, ein Bonus für Biogas-Einspeisung ins Erdgasnetz, ein Bonus für Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und ein neu eingeführter Nachfolgetarif für Biomasseanlagen, die aus der ursprünglichen Tariflaufzeit herausgefallen sind, zu finanzieren.

Die Kontingentaufteilung wird aufgelöst, alle Anlagentypen (Wind, Biomasse, und Biogas etc.) werden aus einem Budget bedient. Nur für die Photovoltaik wird ein Anteil von 2,1 Mio. Euro des Budgets für Neuanlagen reserviert.

Tarife:
Die zuletzt viel zu niedrigen Tarife werden im Jahr 2009 neu festgelegt. Von ihnen hängt es ab, ob tatsächlich ab 2009 wieder gebaut werden kann.

Die Bestimmung zur Degression der Tarife (jährlicher Abschlag) wird von einer Verpflichtung in eine Kann-Bestimmung verändert.

Die Tariflaufzeit wurde von ursprünglich zehn Jahren auf 15 Jahre für rohstoffabhängige Anlagen und auf 13 Jahre bei rohstoffunabhängigen Anlagen erweitert.

Für den Tarif ist das Datum des Antrags und nicht wie bisher das Datum des Vertragsabschlusses entscheidend.

Diese Maßnahmen schaffen allesamt mehr Investitionssicherheit, die 2006 komplett abhanden gekommen ist.

Förderungen für Photovoltaik, Kleinwasserkraft und Ablauge
Es werden nur noch PV-Anlagen größer als 5 kW aus dem Ökostromgesetz gefördert, kleinere bekommen eine Förderung aus dem Klima- und Energiefonds. Die bisher verpflichtete Co-Finanzierung der Bundesländer bei PV-Anlagen entfällt.

Die Kleinwasserkraft wird auf Investitionszusch=C3=BCsse umgestellt und je nach Größe zwischen 10 und 30 Prozent Förderung erhalten.

Auch Stromerzeugung aus Ablauge bekommt eine Investitionsförderung von bis zu 30%.

Finanzierung:
Die Bestimmungen für (fossile) Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden aus dem Ökostromgesetz herausgenommen und in einem eigenständigen Gesetz geregelt. Die Finanzierung und damit die Kosten verbleiben aber im Ökostromgesetz. In der Öffentlichkeit werden damit weiterhin dem Ökostrom Kosten umgehängt, die mit Öko wenig zu tun haben.

Die Industrie wird von ihrer Mitverantwortung bei der Finanzierung weiter entlassen.

Die immer wieder kolportierte Meldung, dass sich durch die Novelle auch die Kosten für die Haushalte von 35 Euro auf 48 Euro Jahr erhöhen, lässt völlig ausser Acht, dass auch die internationalen Strompreise stark gestiegen sind. Der Abstand zwischen geföderten Einspeisetarif und Marktpreis wird dadurch immer geringer und damit sinkt natürlich auch laufend der Förderaufwand für die Ökostromanlagen.
Allein die bereits bestehenden 612 Windkraftanlagen wurden 2007 noch mit 76 Mio. Euro gefördert. Damals lag der durchschnittliche Strompreis bei rund 5ct/kWh. Da der Marktpreis aber mittlerweile bei 8,5ct/kWh liegt, und damit schon über dem alten Einspeisetarif von 7,8ct/kWh für bestehende Anlagen, ist schon 2009 ein völliger Wegfall des Förderaufwandes für bestehende Anlagen möglich.