Grüne stellen Regierung "Solarultimatum"

Zustimmung zu 2/3-Gesetz nur, wenn Ökostrom-Stillstand beendet wird

Mitterlehner: "Solarenergie ist zu teuer"
Quelle: Die Presse v.17.9.2009

Im neuen Ökostromgesetz soll es keine Ausweitung der Förderungen geben. Die Novelle soll nun ohne diese Teile beschlossen werden, dafür benötigt die Regierung aber auch die Stimmen einer der Oppositionsparteien

Eine Abfuhr erteilte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Donnerstag der grünen Forderung nach einer Ausweitung der jährlichen Ökostromfördersumme von 21 auf 50 Mio. Euro und der verstärkten Förderung von Fotovoltaik. „Die Kosten für eine Kilowattstunde Strom aus Fotovoltaik liegen mit 45 Cent deutlich über dem Marktpreis von vier Cent. Zurzeit ist das die teuerste Art, CO2einzusparen“, so Mitterlehner im Rahmen der Verbund-Energiekonferenz „Energy 2020“ vor Journalisten.

Die Novelle zum Ökostromgesetz soll am 23. September endlich beschlossen werden. Schon vor rund zwei Jahren begann die Regierung, das Gesetz auszuarbeiten, im Mai des Vorjahres einigte man sich auf einen Entwurf. Dann legte allerdings die EU Einspruch ein, da Teile des Gesetzes gegen die Beihilferegeln verstießen. Die Novelle soll nun ohne diese Teile beschlossen werden. Da dafür eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, benötigt die Regierung aber auch die Stimmen einer der Oppositionsparteien. Diese fordern dafür Änderungen am Gesetz.

Mit dem Ökostromgesetz wird seit 2002 der Ausbau der Nutzung von erneuerbarer Energie gefördert. Dies geschieht vornehmlich über höhere Tarife, die Ökostromproduzenten bei der Einspeisung in das Netz erhalten. Bezahlt wird die Förderung von den Verbrauchern. Diese zahlten im Jahr 2008 rund 260 Mio. Euro für den teureren Ökostrom.

Die jährliche Fördersumme für neue Anlagen wird durch die Novelle von 17 auf 21 Mio. Euro und die garantierte Dauer der Einspeistarife von 11,25 auf bis zu 20 Jahre angehoben. Für energieintensive Betriebe sollten die Kosten auf 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes (Warenwert minus Rohstoffkosten) gedeckelt werden. Dieser Punkt wurde von der EU jedoch beanstandet.
Stattdessen sollen energieintensive Betriebe nun bis zu 500.000 Euro der Mehrkosten für den Ökostrom zurückbekommen.
„Aufgrund des Grenzwertes von 500.000 Euro muss diese neue Regelung nun nicht mehr von der EU abgesegnet werden“, so Mitterlehner.