E-Control widerspricht Kritik an Ökostromgesetz
Aussendung v. 24.7.2006

Neues Ökostromgesetz sichert weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energie in Österreich.

Die heute erhobene Kritik am Ökostromgesetz ist für die E-Control nicht nachvollziehbar. "Das neue Ökostromgesetz verhindert nicht den Ausbau von Ökostrom, sondern bringt im Gegenteil durch klar definierte Förderbudgets Sicherheit für alle Beteiligten und ermöglicht einen weitere positive Entwicklung bei der Ökostromerzeugung . Durch die Novelle wird die Ökostromförderung nicht eingeschränkt, sondern jährlich werden 17 Millionen Euro an zusätzlichen Förderungen zur Verfügung gestellt", betont der Geschäftsführer der Energie-Control GmbH, DI Walter Boltz.

Österreich im Spitzenfeld

"Gemessen am Zuwachs in Leistung pro Einwohner, ist Österreich unter den fünf Ländern der Europäischen Union, die in den letzten Jahren den größten Ausbau an Ökostrom zu verzeichnen hatten. Von einem Rückgang beim Ökostrom kann hier wahrlich keine Rede sein", betont Walter Boltz. Die unterstützten (sonstigen) Ökostrommengen stiegen von 412 Gigsawattstunden (GWh) im Jahr 2002 auf 2.212 GWh im Jahr 2005 an. Bis zum Jahr 2007 wird sich diese Zahl nochmals auf rund 4.800 GWh verdoppeln. Zusätzlich werden in Österreich rund 4.000 GWh pro Jahr in Kleinwasserkraftwerken produziert. Das Ökostromgesetz ermöglicht somit rund 9.000 GWh Ökostrom - das entspricht einem Anstieg von rund 100 % seit 2002. "Dieser Anstieg ist beispielgebend in Europa", so Walter Boltz abschließend.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, von dem das Gesetz stammt, verteidigt naturgemäß das Ökostromgesetz.

Die Argumentation lautet wie folgt:
Im Rahmen der EU-Richtlinie 2001/77/EG wurde die Anhebung des Stromerzeugungsanteils aus erneuerbaren Energieträgern als europäisches Ziel festgelegt, und zwar sollte in den "15 alten" EU-Ländern der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern von 13,9 % im Jahr 1997 auf 22 % bis 2010 angehoben werden. Im Anhang zu dieser Richtlinie werden nicht verbindliche Ziele für die einzelnen Mitgliedsländer formuliert.
Österreich nimmt dabei eine außergewöhnliche Position ein, weil es das einzige Land ist, das bereits im Bezugsjahr 1997 mehr als 50 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energieträgern - überwiegend Wasserkraft - erzeugt hat. Folgerichtig wurde im Anhang zu der Richtlinie zu der nicht verbindlichen Zielformulierung in Höhe von 78,1 % für Österreich als Fußnote angemerkt: "Österreich erklärt, dass ausgehend von der Annahme, dass im Jahr 2010 der Bruttoinlandsstromverbrauch 56,1 Terrawattstunden (TWh) betragen wird, 78,1 % eine realistische Zahl wäre." Diese "Fußnote" hat in einem veröffentlichten und geltenden Rechtstext normativen Charakter. Dieses Ziel wird Österreich erreichen.

Weiters hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit fest, dass gemessen am Zuwachs in Leistung pro Einwohner Österreich unter den fünf Ländern der EU ist, die den größten Ausbau an Ökostrom zu verzeichnen hat. Die durch das Ökostromgesetz unterstützten Ökostrommengen (ohne Wasserkraft) sind von 412 Gigawattstunden (GWh) im Jahr 2002 auf 2.212 GWh im Jahr 2005 angestiegen. Bis zum Jahr 2007 wird sich diese Zahl nochmals auf rund 4.800 GWh verdoppeln. Zusammen mit den zusätzlich rund 4.000 GWh, die in Österreich pro Jahr in Kleinwasserkraftwerken produziert werden, ermöglicht das Ökostromgesetz eine Unterstützung für rund 9.000 GWh Ökostrom.

Das Schreiben der Europäischen Kommission bezieht sich auch auf zwei Beschwerden, die das alte Ökostromgesetz betreffen. Mit dem Beschluss des neuen Ökostromgesetzes entbehren diese Beschwerden mittlerweile der Grundlage.

Neues Ökostromfördersystem startet im Oktober 2006

Die Umsetzung des neuen Ökostromgesetzes wird planmäßig abgeschlossen sein, so dass ab Oktober neue Biomasse-, Biogas-, Windprojekte und andere Ökostromanlagen gefördert werden können.

Das neue Ökostromgesetz sieht auch eine Reihe von Änderungen in der Abwicklung der Ökostromförderungen vor. So ist etwa die Investitionsförderung für neue Kraft-Wärme Kopplungsanlagen (KWK) sowie für neue mittlere Wasserkraftanlagen ein neues Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern. Für KWK und mittlere Wasserkraftanlagen wird es in Zukunft Investitionszuschüsse geben. Die Richtlinien dazu werden vom Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanz- und dem Umweltministerium erarbeitet. Weiters arbeiten derzeit die Österreichische Energieagentur und die Energie-Control GmbH samt einem Projektbeirat an einer Expertise, die die Grundlage für eine neue Verordnung der Einspeisetarife für Strom aus Biomasse, Biogas, Photovoltaik und Wind bilden soll.