Lärmschutzwand

Blockade der Photovoltaik


Die, anders als in der BRD, mit 15 MW bestehende Deckelung der Vergütung für Photovoltaik Anlagen stellt eine ernste Gefahr für die weitere Entwicklung österreichischer Photovoltaik - Betriebe dar.

Seit Februar 2003 ist der weitere Bau von PV Anlagen gestoppt (es werden die im Ökostromgesetz festgelegten Einspeisetarife nicht mehr gewährt), da die im § 10(1) vorgesehene Bestimmung einer österreichweiten Begrenzung auf 15 MW Gesamtleistung (15 MW Deckel) bereits erreicht ist.
Diese Begrenzung könnte vom Wirtschaftsminister mittels einer einfachen Verordnung erhöht bzw. ganz abgeschafft werden.

Wenn jemand trotzdem eine Photovoltaikanlage errichten möchte, so bleiben nur mehr die höchst unterschiedlichen Förderungen des jeweiligen Bundeslandes oder eventuell der Gemeinde übrig.
Eine Ausnahme ist die Marktgemeinde Perchtoldsdorf in NÖ, die nach dem Entfall der Förderung nach dem Ökostromgesetz eingesprungen ist und dem jeweiligen Anlagenbetreiber die Differenz von dem ihm gewährten Einspeisetarif auf den Betrag von einem Euro vergütet.

Das Ökostromgesetz weist aber noch eine Reihe von Spezialbestimmungen gegen die Photovoltaik auf:

  • Die Stromerzeugung kleiner Photovoltaikanlagen - Leistung kleiner als 20 kWp - die im Zusammenhang mit Gebäuden stehen, muß vom "Bilanzgruppenverantwortlichen" wohl abgenommen werden, erhalten aber nur eine Vergütung für den Strom entsprechend dem jeweiligen Marktpreis.
  • Die Abnahmeverpflichtung ist nur dann gegeben, wenn die gesamte Energie ins Netz abgegeben wird.
  • Für größere Anlagen ist eine Abnahmeverpflichtung auch nicht mehr gegeben, es müssen hier gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

    Die Verweigerung der Abnahmeverpflichtung soll den Versuch verhindern, die Energie soweit als möglich im eigenen Haus zu verbrauchen und nur den Überschuß ins öffentliche Netz abzugeben.

    Wieviel wird für Strom aus Photovoltaik-Anlagen bezahlt ?
    Eine groteske oder typisch österreichische Regelung.
    Durch die bereits hinreichend bekannte 15 MW Deckelung von Photovoltaikanlagen, erhalten diese nur mehr eine Einspeisevergütung entsprechend dem Marktpreis für Strom.
    Der Marktpreis für Strom schwankt mitunter beträchtlich, ein durchschnittlicher Wert von 4,5 Cent/kWh erscheint realistisch.

    Anhand einer typischen Photovoltaik-Anlage für ein Einfamilienhaus soll diese Rechnung dargestellt werden:
    Die Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 4 kWp ist am Dach des Hauses aufgebaut und erzeugt 3.600 kWh/Jahr, d.i. genau so viel wie im Haushalt jährlich verbraucht wird.
    Der gesamte erzeugte Strom muß in das öffentliche Netz eingespeist werden und mit 3.600 * 4,5 = 16.200 Cent = 162 Euro vergütet.
    Gleichzeitig werden jährlich 3.600 kWh zur Deckung des eigenen Strombedarfes benötigt, der ganz normal vom Energieversorgungsunternehmen zu kaufen und zu bezahlen ist. Die Stromrechnung wird in diesem Fall in etwa 600 Euro betragen. Nach Abzug der Photovoltaikeinspeise-Vergütung verringern sich die Stromkosten auf 440 Euro.

    Das Energieversorgungsunternehmen hat keinen Finger gerührt, der eingespeiste Strom wurde in unmittelbarer Nähe also vom Nachbarn oder noch schlimmer, bereits vom eigenen Haus verbraucht, das Netz wurde nicht belastet, sondern im Gegenteil entlastet.
    Der Strom ist durch den Einspeisezähler aus dem Haus ins Netz geflossen und über den Bezugszähler sofort wieder ins Haus hinein.
    Im einen Fall war der Strom nichts wert - weil von einer Photovoltaikanlage stammend - im anderen Fall handelt es sich um hochwertigen Strom - aus dem weit entfernt liegenden Kraftwerkspark des Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

    Es erhebt sich natürlich jetzt die Frage, ob den Politikern die Tragweite dieser Regelung bewußt ist oder ob in Österreich nur die großen Stromkonzerne das Sagen haben.
    Eine Mindestforderung ist daher die 15 MW Begrenzung - die der Wirtschaftsminister mit einer einfachen Verordnung ändern kann - aufzuheben und die im Ökostromgesetz festgelegten Einspeisetarife von 60 Cent/kWh für Photovoltaikstrom zu bezahlen, die für eine Amortisation unbedingt erforderlich sind.

    Man kann sich jetzt natürlich auf den Standpunkt stellen, wozu für Photovoltaikstrom so viel zu bezahlen, wo man doch Strom viel billiger haben könnte.
    Dazu ist zu sagen, daß es sich bei der Photovoltaik um eine relativ neue Technologie handelt, die noch großer Forschungsanstrengungen bedarf. Die Ergebnisse in jüngster Zeit haben neue Technologien, neue Anwendungsbereiche und entsprechend hohe Wirkungsgrade aufgezeigt.
    Zusammen mit einer Serienproduktion werden Preisreduktionen eintreten, die Strompreise erwarten läßt, die mit den heutigen - oder in Zukunft bereits gestiegenen - Strompreisen konkurrenzfähig sind.

    Zu bedenken ist allerdings daß kein Unternehmen (Forschung oder Produktion) große finanzielle Mittel in eine Technologie investieren wird, ohne sicher zu sein, diese in einer absehbaren Zeit auch zurückzubekommen. Dazu ist eine Anschubförderung notwendig, die nur vom Staat - bzw. von den einzelnen Bürgern selbst kommen kann.

    Einspeisevergütung kostet Arbeitsplätze bei Gewerbebetrieben

    Für die Unternehmen, die sich in Österreich mit Photovoltaik beschäftigen bedeutet das Ökostromgesetz eine drastische Einschränkung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und nehmen ihnen die Chance Arbeitsplätze zu schaffen.
    Einer energie-politischen Weichenstellung oder gar einem Bekenntnis zu dem erforderlichen Energieträgerwechsel wurde mit der Obergrenze aus dem Ökostromgesetz eine klare Absage erteilt. Anders als die energie-politischen Weichenstellungen in der EU, wo Photovoltaik ein zentrales Thema ist, wurde in Österreich die Chance vertan, vorausblickende Energiepolitik zu betreiben. PV-Anstieg

    Die Grafik zeigt die steil ansteigende Zahl der Photovoltaikanlagen vor Einführung der 15 MW Begrenzung und die nachfolgende Abflachung deutlich an.

    Die Industrie und die Energieversorgungs- unternehmen fürchten die Photovoltaik wie der Teufel das Weihwasser.
    Sie haben die Gefahr, die von der Photovoltaik ausgeht längst erkannt und bemühen sich mit vereinten Kräften, selbst unter Zuhilfenahme von Falschaussagen, die Photovoltaik in Misskredit zu bringen.
    Die Energieversorgungsunternehmen sind zentralistisch organisiert und haben damit keinerlei Interesse an einer dezentralen – ihrem Einfluss entzogenen Stromversorgung.

    Die Photovoltaik ist die einzige Energieform, die unerschöpflich und praktisch überall einsetzbar ist. Das in der Forschung angestrebte Ziel eines höheren Wirkungsgrades zusammen mit einer Serienproduktion, wird die Anlagen billiger machen und es wird das immer wieder ins Treffen geführte Preisargument fallen.
    Die Photovoltaik ist in der Lage - wie Erfahrungen im Ausland zeigen - vor allem in kleinen und mittleren Betrieben zahlreiche Arbeitsplätze zu schaffen, während die Industrie zur Gewinnmaximierung bedenkenlos Arbeitsplätze vernichtet.
    Arbeitslose scheinen jedoch in keiner Energierechnung auf, sie werden ja aus einer anderen Budgetposition bezahlt - aber bezahlen müssen wir alle.

    Da alle fossilen Primärenergieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) in Zukunft drastische Preissteigerungen und somit auch Strompreissteigerungen erwarten, führt an der Photovoltaik kein Weg vorbei.
    Von den derzeitigen Energieversorgungsunternehmen ist diesbezüglich keine Einsicht zu erwarten, jedoch von der Politik sollte diese Einsicht sehr wohl eingefordert werden.
    Je früher dies geschieht, desto eher können die sich bereits jetzt abzeichnenden Probleme bei der Stromversorgung abgewendet werden.