Fördersituation in Österreich
01.05.2011

Bundesweite Tarifförderung für Anlagen > 5 kWp

Förderung 2011:
Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert.
Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.

Um die Förderung zu erhalten, müssen 100 % des gewonnenen Stroms in das Netz eingespeist werden.

Die Preise, für die ins Netz gespeiste elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 38 Cent/kWh;
über 20 kWpeak .............. 33 Cent/kWh.

Die Preise, für die ins Netz gespeiste, elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, zb. auf Freiflächen, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 35 Cent/kWh;
über 20 kWp.................... 25 Cent/kWh.

Novellierung des Ökostromgesetzes:
Bereits vor Monaten wurde die Erstfassung präsentiert. Diese Fassung war zwar eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden, aber durchwachsen mit Hinterhältigkeiten und Verhinderungsmechanismen, die oft auf den ersten Blick gar nicht durchschaubar und erkennbar waren. Die Ziele waren lächerlich gering (z.B.: eine Erhöhung von 2,1 Mio. auf 3 Mio). Der Abbau des Wartelisten-Staus sollte mit einer Tarifkürzung von 30 Prozent verbunden sein usw.

Die am 7. Juli 2011 angenommene Novellierung des Ökostromgesetzes sieht nun für die Tarifförderung ein Gesamt-Budget für alle erneuerbare Energieträger von 50 Mio. Euro vor. Davon kommen 8 Mio. Euro der Photovoltaik zu gute. Noch im Herbst dieses Jahres soll das Gesetz in Kraft treten, mit dem Abbau der Warteliste wird aller Voraussicht nach schon im August 2011 begonnen.

Abbau der gesamten Warteliste:
Auf Grund des begrenzten Förderbudgets ist in den vergangenen Monaten eine Warteliste entstanden, die mittlerweile bis 2025 reicht. Mit dem neuen ÖSG 2012 soll diese Warteliste abgebaut werden. Je nach dem, in welchem Jahr der Förderwerber bei der OeMAG gereiht ist, differiert die Höhe des Fördertarifs bzw. des Abschlages. Eine Übersicht der Fördertarife für den Abbau der Warteliste sehen Sie in der folgenden Tabelle:

Der maximale Tarifabschlag, auch für nach 2015 gereihte Anträge, liegt bei 22,5 Prozent für Aufdachanlagen kleiner 20 kWp, bei 20 Prozent für Aufdachanlagen größer 20 kWp, bei 21 Prozent bei Freilandanlagen kleiner 20 kWp, und für Freilandanlagen größer 20kWp bei 17,5 Prozent.

Für den Abbau der Warteliste steht für die Photovoltaik ein Budget von 28 Mio. Euro zur Verfügung.

Anträge im Jahr 2011:
Alle im Jahr 2011 eingereichten Anträge, werden an das Ende der Warteliste gereiht und erhalten den Tarifabschlag von 2015 und danach.

Zusätzlich gibt es einen "Resttopf" von 19 Mio. Euro. Dieser wird flexibel unter Wind- und Kleinwasserkraft sowie unter Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt. Die Förderhöhe beträgt 18 Cent/kWh und gilt für all jene, die keine positive Förderzusage erhalten. Das Budget des "Resttopfes" wird jährlich um 1 Mio. Euro gesenkt.